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DANKE für eine tolle W-Clubbing-Saison 2009/2010

     
 

Wir bitten die W-Clubbing-Gäste beim Besuch der Wälder Winterparty folgendes zu beachten:


Hausordnung W-Clubbing Lingenau Schwärzlerhalle



§ 1 Zutrittsberechtigung

  • ZUTRITT ist  ab 18 Jahren. Die Alterskontrolle wird vom Veranstalter beim Eingang überwacht. Sollten sich Personen unter 18 Jahren in die Veranstaltungshalle einschleusen, so übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung bezüglich Jugendschutzgesetz. Zudem sind diese Personen nachweislich illegal auf dieser Veranstaltung und sind versicherungstechnisch nicht gedeckt. Auch bei Erwerb einer Eintrittkarte durch andere Personen oder im Zubringerbus wird der Eintritt unter 18 Jahren strikt verwehrt. Es gibt in diesem Fall keine Rückerstattung des Eintrittspreises.

  • Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Besucher diese Hausordnung als verbindlich an.

  • Der Zugang zu der Veranstaltung wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Jeder Besucher muss während des Besuchs der Veranstaltung seine Eintrittskarte mit sich führen, auf Verlangen des Personals des Veranstalters oder Betreibers vorzeigen und gegebenenfalls zur Überprüfung aushändigen. Besucher, die ohne gültige Eintrittskarte in der Veranstaltungshalle angetroffen werden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

  • Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Besucher sowie die von ihnen mitgeführten Behältnisse auf verbotene Gegenstände zu durchsuchen und von ihnen die Vorlage von Ausweispapieren zu verlangen.

  • Der Ordnungsdienst darf Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen, und gegebenenfalls den Zutritt verweigern.

  • Verweigert der Besucher die Zustimmung zu diesen Kontrollmaßnahmen, so wird er nicht zu der Veranstaltung zugelassen oder von ihr ausgeschlossen, ohne dass der Kartenwert erstattet wird.

 

§ 2 Verweigerung des Zutritts

1. Besucher, die

  • erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
  • erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalt bereit sind,
  • bei denen ein örtliches Hausverbot vorliegt,
  • erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören oder verbotene Gegenstände mit sich führen

werden nicht zu den Veranstaltungen zugelassen bzw. von diesen ausgeschlossen.

§ 3 Verhalten

  • Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Jedermann hat den Anordnungen der Ordnungsbehörde, insbesondere der Polizei und der Feuerwehr, sowie des Ordnungsdienstes. Wer diese Anordnungen nicht befolgt, wird vom Ordnungsdienst oder von der Polizei aus der Schwärzlerhalle verwiesen. Das Verteilen von Flugblättern und ähnlichem Werbematerial sowie der Verkauf von Waren ist verboten und kann im Einzelfall vom Veranstalter erlaubt werden.

  • Verstößt ein Besucher schwerwiegend gegen die Vorschriften der Hausordnung, so wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen und gegen ihn ein Hausverbot verhängt. Außerdem kann der Veranstalter Daten zur Person des Besuchers erheben und an die Strafverfolgungs- und Polizeibehörden weitergeben

  • Das Recht des Veranstalters und des Betreibers, von dem Besucher Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

 

§ 4  Haftungsausschluss

Das Betreten der Schwärzlerhalle erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.



Gezeichnet: Der Veranstalter Dithanevent


 
     

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